
Ratlosigkeit und Trauer entstehen, wenn das geliebte Haustier plötzlich aus dem Leben verschwindet. Viele Tierhalter stehen nach dem Einschläfern oder auch natürlichen Tod ihres Tieres völlig ahnungslos da. Wer beschäftigt sich schon mit Tod und Tierbestattungen, wenn das Tier noch im Leben steht?
Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick geben, wenn auch allein der Gedanke, dass diese tiefe Beziehung einmal zu Ende sein kann, schmerzhaft ist.
Nach dem Tod des geliebten Haustieres kommen viele Entscheidungen auf den Tierhalter zu. Wird das Tier dem Tierarzt übergeben oder soll es auf einem Tierfriedhof seine letzte Ruhestätte finden? Unter Tierbestattungen lässt sich hier einiges im Internet finden, hier reicht die Palette ähnlich wie bei Menschen von einer Erdbestattung bis hin zur Verbrennung und Asche in einer Urne, aber auch eine Seebestattung oder ein richtiger Gottesdienst zum Abschied nehmen ist möglich, wenn der Tierhalter dies wünscht.
Hier einige gute Adressen:
Bestattungsunternehmen:
http://www.anubis-tierbestattungen.de/
http://www.tierbestattung-im-rosengarten.de/
http://www.tierbestattung-antares.de/
http://www.tierseebestattung.de/
Tierfriedhöfe in Deutschland:
http://www.mit-tieren.de/tierfriedhoefe
Bei der Einäscherung von Hund und Katze muss man mit rund 100-200 Euro(ohne Urne) rechnen, für Nager etwa 80 Euro und bei Pferden sogar um die 1200 Euro. Dazu kommen meist noch Kosten für eine Urne und die Abholung. Eine Erdbestattung auf einem Tierfriedhof mit einem eigenen Grab kann sich schnell auf 500 Euro belaufen.
In Deutschland dürfen Haustiere wie Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz im Garten begraben werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Tier nicht an einer meldepflichtigen Tierkrankheit gestorben ist. Zudem müssen einige Vorschriften beachtet werden. Der Garten darf nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, und zu öffentlichen Wegen und Plätzen muss ein Abstand von ein bis zwei Metern eingehalten werden. Das tote Tier sollte in leicht verrottendes Material – zum Beispiel eine Wolldecke – gewickelt und mit einer Erdschicht von 50 Zentimetern bedeckt werden. Streng verboten ist es, Tiere im Wald, in Natur- oder Wasserschutzgebieten zu bestatten. Jeder Tierhalter, der sein Tier im Garten bestatten möchte sollte sich in jeden Fall bei der Veterinärbehörde die Genehmigung holen. Wird es versäumt, dann riskiert man eine Geldbuße.
Wer verbotenerweise sein Tier selbst begräbt, riskiert Geldbußen bis zu 50.000,00 €, da Verstöße gegen das TierNebG Ordnungswidrigkeiten darstellen.





